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28.02.2005
Ausbau der B 9 Kandel-Süd/Lauterburg:
Noch schneller, gefährlicher und noch mehr Schwerlastverkehr?
Umweltschützer am gleichen Strang mit Adrien Zeller
Mautpflicht von Grenze bis Ludwigshafen/Worms!
Die B 9 zwischen Kandel-Süd und der Grenze zum Elsass wird nicht
sicherer, sondern ganz im Gegenteil gefährlicher und attraktiver für
LKWs, wenn die derzeit laufenden Planungen ohne entsprechende
Verkehrsdämpfungsmaßnahmen umgesetzt werden sollten. Dies ist das
wesentliche Fazit einer gemeinsamen Stellungnahme der 5
Umweltverbände BUND, GNOR, NABU, NVS und Pollichia sowie der
Bürgerinitiative Bienwald zum Planfeststellungsverfahren
"Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der B 9,
Abschnitt L 554 bis Kandel-Süd".
Damit gehen die Befürchtungen der
Umweltschützer in dieselbe Richtung wie die von Adrien Zeller,
Präsident des elsässischen Regionalrats, der sich gegen ein weiteres
Anschwellen des linksrheinischen Nord-Süd-Verkehrs stark macht.
Entstehen würde dieses Verkehrswachstum nach seiner Meinung durch
Beseitigung des "Bienwald-Engpasses", bereits in Gang
gekommen sei es aktuell durch die starke Zunahme der LKW-Flut,
ausgelöst durch das Wirksamwerden der Mautpflicht auf der deutschen
Rheinseite seit dem 1. Januar (Vgl. DIE RHEINPFALZ v. 19. Februar).
Bereits in den 90-er Jahren hatte der BUND im Elsass zusammen mit
Alsace Nature auf mehreren Veranstaltungen und mit Flugblattaktionen
entlang der A 35 Aufklärungsarbeit geleistet zu den Auswirkungen von
Straßenbaumaßnahmen im Bienwald auf die Verkehrsentwicklung im
Elsass.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem 12 Kilometer langen
Straßenstück schlagen die Umweltschützer folgendes verkehrsregelndes
und verkehrsberuhigendes Maßnahmenpaket vor:
Mobile Kontrolle und Überwachung von Tempolimits und Überholverboten. Seit dem Jahr 2003 hat sich diese Praxis durch Rückgang der Unfallzahlen, der Unfallschwere und das Ausbleiben von tödlichen Unfällen äußerst günstig ausgewirkt. Bezeichnenderweise wird diese erfreuliche Entwicklung zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheitslage auf diesem Straßenabschnitt in den Planungsunterlagen völlig unterschlagen.
Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, wie sie sich beispielsweise auf der Karlsruher Südtangente bewährt haben. Erzielbar wäre hierdurch die Annäherung einer festzulegenden PKW-Höchstgeschwindigkeit (70 km/h) an die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für LKW (60 km/h) zwecks Erreichung eines die Sicherheit steigernden gleichmäßigen Verkehrsflusses.
Bau von
Kreisverkehrsanlagen an der Einmündung der Kreisstraßen K 17 und K
22. Solche Anlagen sind ein wirksames Mittel zur Verminderung von
Zahl und Schwere von Unfällen. Zudem würden sie das Anwachsen des
LKW-Fernverkehrs ausbremsen. Dieser ist mit einem Anteil von etwa
20 Prozent bereits jetzt ungewöhnlich hoch.
Mit Unverständnis wird daher aufgenommen, dass der viel wichtigere
Knotenpunkt an Gut Langenberg, wo K 15 und K 19 auf die B 9
treffen, überhaupt keine Umgestaltung erfahren soll.
An diese Stelle gehöre unbedingt ebenfalls ein Verkehrskreisel,
welcher - wie von der Polizei empfohlen - die K 15 von Schaidt,
die K 19 von Hagenbach, die Einfahrt zu einem Parkplatz und
möglichst auch die K 15 von Wörth miteinander verknüpfen könnte.
Mautpflicht für die gesamte B 9 von der Grenze bis in den Raum Ludwigshafen/Worms. Dies läge in der logischen Konsequenz der Zellerschen Forderung, das deutsche Toll-Collect-System ins Elsass auszudehnen.
Recht gibt den
Umweltschützern in ihrer Analyse das bekannte Unfallgeschehen auf
der B 9 im Bereich Germersheim, wo die eingetretene
Geschwindigkeitserhöhung trotz Fahrbahntrennung und Vierspurigkeit
die Unfallträchtigkeit enorm nach oben getrieben hat.
Dem Planfeststellungsverfahren ist daher anzukreiden, dass es
irrigerweise Verkehrssicherheit ausschließlich durch bauliche
Maßnahmen anstrebt und damit weitgehend das genaue Gegenteil des
vorgeblichen Zieles der Verkehrssicherheit erreichen wird.
Einzig und allein im Vordergrund der Planungen steht die
Fahrbahnverbreiterung der B 9; damit in Verbindung steht eine
Vergrößerung der Kurvenradien, der Umbau der Einmündungen von K 17,
K 18 und K 22, wobei in zwei Fällen unverständlicherweise auf einen
Linksabbiegestreifen verzichtet wird, und schließlich der Umbau von
Brücken ebenfalls zwecks Fahrbahnverbreiterung.
Mittragen können die Umweltschützer die geplanten
Fahrbahnverbreiterungen und Kurvenausbauten nur, wenn die von ihnen
vorgeschlagenen verkehrsregelnden und verkehrsbegrenzenden
Maßnahmen, ganz besonders aber die Anlage der Kreisel, mit in die
Planung aufgenommen werden. Eine reine Renn- und Todesstrecke
mitzutragen, sind sie im Interesse von Mensch und Umwelt nicht
bereit.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail:
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